Allgemeine Geschäftsbedingungen der netX Betting Limited für die Teilnahme an Sport- und Pferdewetten

Version 5.1, vom 23.12.2025

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeines

B. Nutzungsvoraussetzungen

C. Registrierung und Kundenkonto

D. Einzahlungen und Zahlungsmethoden

E. Wettabgabe

F. Gewinne und Auszahlungen

G. Limits

H. Verantwortungsvolles Spielen

I. Beschwerden und Streitigkeiten

J. Haftung

K. Datenschutz

L. Geistiges Eigentum

M. Kündigung

N. Bonus- und Rabattrichtlinien

O. Besondere Regeln für Sportwetten

P. Besondere Regeln für Livewetten

Q. Besondere Regeln für Restzeitwetten

R. Besondere Regeln für Pferdewetten

  1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB" oder "Vereinbarung") gelten für die folgenden Webseiten der netX Betting Ltd. im regulierten Markt Deutschland:
      • Alleswetten
      • betstar.Alleswetten
      • betstar.sw.de
      • betbird.de
      • pferdewetten.de
      • lotos-wetten.de
    2. Nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB" oder "Vereinbarung") regeln das Vertragsverhältnis zur Nutzung der Services zwischen den Parteien netX Betting Ltd., 170, Pater House, Level 1 (Suite A168), Psaila Street, Birkirkara BKR9077, Malta (nachfolgend als "netX Betting Ltd." oder „Wir“ bezeichnet); und dem Kunden auf der anderen Seite (nachfolgend als "Kunde", "Sie" oder "Spieler" bezeichnet). netX Betting Ltd. bietet Sportwetten im Internet unter mehreren Marken auf Internetseiten, über Mobile Apps sowie über in ihre Vertriebsorganisation eingegliederte Vermittler in Sportwettvermittlungsstellen für Spieler mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland an. Ferner bietet netX Betting Ltd. unter mehreren Marken Pferdewetten im Internet für Spieler mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland an. Regelungen, die nur für Sportwetten oder nur für Pferdewetten gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
    4. netX Betting Ltd. ist eine Gesellschaft nach Maltesischem Recht mit Sitz in Malta. Sie ist in Malta durch die Regulierungsbehörde Malta Gaming Authority (MGA) lizensiert und reguliert. netX Betting Ltd. hat eine Erlaubnis als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter in Deutschland. Ebenso verfügt netX Betting Ltd. über eine Erlaubnis als behördlich zugelassener Veranstalter und Vermittler von Pferdewetten im Internet in Deutschland. Die Erlaubnis der netX Betting Ltd. umfasst die Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten im Inland (Deutschland) bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde. Die Vermittlung darf an von der Erlaubnis umfasste Veranstalter im Inland und im Ausland erfolgen. netX Betting Ltd. steht unter der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
    5. Der Vermittler als Betreiber der Wettvermittlungsstelle hat keine Vertretungsmacht von netX Betting Ltd. Er ist nicht berechtigt, Willenserklärungen im Namen von netX Betting Ltd. abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Vermittler ist Empfangsvertreter des Kunden für Willenserklärungen im Hinblick auf die Wettvermittlung. Der Vermittler ist nicht berechtigt, Wettquoten zu ändern oder eigene Wettquoten anzubieten.
    6. Sofern nicht anders angegeben, basieren alle angegebenen Daten und Zeiten auf mitteleuropäischer Zeit (GMT+1).
    7. Mitarbeitern von netX Betting Ltd. sowie den über ihre Vertriebsorganisation eingegliederten Vermittlern als Betreiber der Wettvermittlungsstellen und deren Mitarbeitern ist die Nutzung der Services untersagt.
    8. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den entsprechenden Regeln für Sportwetten, den besonderen Regeln für Pferdewetten (Buchmacherwetten) sowie der Datenschutzrichtlinie in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung zuzustimmen. Ist der Kunde mit den Bedingungen und Konditionen auf den Websites nicht einverstanden, kann er die auf den Websites angebotenen Services nicht nutzen. Gleiches gilt für die Nutzung der Services in der App und in den Wettvermittlungsstellen. Mit der Wettabgabe in einer Wettvermittlungsstelle akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sport- und Pferdewetten, die entsprechenden Regeln für Sport- und Pferdewetten und die Datenschutzrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Sie sind dafür verantwortlich, die jeweils gültigen AGB und die Datenschutzrichtlinie vor Wettabgabe in der Wettvermittlungsstelle einzusehen und zur Kenntnis zu nehmen.
    9. netX Betting Ltd. behält sich vor, diese Vertragsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Jede Änderung tritt am Tag der Veröffentlichung auf den Websites oder durch Bekanntgabe in den angeschlossenen Wettvermittlungsstellen in Kraft. Mit der Weiternutzung der jeweiligen Internet-Seite, dem Service oder der Software von netX Betting Ltd. verpflichtet sich der Kunde, die AGB sowie die aktuellen Änderungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Kunde die Änderungen der Bedingungen nicht, kann er die auf den Websites sowie in den angeschlossenen Wettvermittlungsstellen angebotenen Services nicht weiter nutzen. Das Kundenkonto wird dann geschlossen und ein etwaiges Guthaben an den Kunden ausgezahlt.
    10. Sollte es eine Diskrepanz zwischen den AGB in der deutschen Version und der Version in einer anderen Sprache geben, so hat die deutsche Sprachfassung Vorrang. Alle Sprachversionen in den AGB spiegeln die gleichen Prinzipien wider.
  1. Nutzungsvoraussetzungen

    1. Das Angebot von netX Betting Ltd. richtet sich ausschließlich an volljährige Spieler. Minderjährigen ist das Spielen strikt untersagt, auch im Beisein eines Erziehungsberechtigten oder eines anderen Erwachsenen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird netX Betting Ltd. das Konto unverzüglich schließen und behält sich das Recht vor, eventuelle Gewinne einzubehalten und ggf. rechtliche Schritte gegen jene Erwachsene einzuleiten, die einer minderjährigen Person das Spielen ermöglichen. Minderjährige werden der Wettvermittlungsstelle verwiesen.
    2. Das Angebot richtet sich nur an natürliche Personen. Firmenkonten sind nicht zulässig. Die Konteröffnung zugunsten eines Dritten oder im Namen eines Dritten ist nicht zulässig.
    3. Um den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, dürfen keine Registrierungen von Personen aus Ländern erfolgen, die auf der Sanktionsliste der UN, EU oder FATF stehen. netX Betting Ltd. führt Abgleiche Ihrer Daten mit den entsprechenden Listen durch.
    4. Mit der Registrierung und jeder Wettabgabe bestätigen Sie, dass Sie
      1. das 18. Lebensjahr vollendet haben;
      2. das Angebot im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch nutzen;
      3. nicht in Ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind;
      4. Ihre nahen Angehörigen oder Geschäftspartner nicht zum Kreis der politisch exponierten Personen „PEP" gehören;
      5. nicht auf einer Sanktionsliste der UN, EU oder FATF stehen;
      6. nicht spielsüchtig sind und/oder wegen problematischen Spielverhalten in Behandlung sind und/oder in einem zentralen Spielersperrsystem (z.B. OASIS) gesperrt sind;
      7. diese aktuellen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert haben;
  1. Registrierung und Kundenkonto

    1. Um Online an den Spielen teilnehmen zu können, muss ein Kunde das Anmeldeformular auf der jeweiligen Webseite ausfüllen und damit ein "Kundenkonto" eröffnen. Der Kunde muss dafür insbesondere folgende Details wahrheitsgemäß angeben: Geschlecht, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsname, Wohnanschrift, Geburtsort, E-Mail-Adresse, Mobilnummer, Nationalität und Kontoverbindung.
    2. Wir sind verpflichtet, Ihre Volljährigkeit und Identität zu überprüfen und zu verifizieren, dass Sie Inhaber der angegebenen Zahlungsmethoden sind. Wir überprüfen Ihre Identität nach den glücksspielrechtlichen und geldwäscherechtlichen Vorgaben. Hierfür kann netX Betting Ltd. von Ihnen entsprechende Identitäts-/Bonitätsnachweise, Dokumente und Unterlagen verlangen und/oder die Kontoeröffnung von Ihrer Teilnahme an einem Kundenverifizierungsverfahren abhängig machen. Es können ferner Personenabgleiche des Einzahlers und des Kunden anhand der von Zahlungsdienstleistern übermittelten Zahlungsdaten vorgenommen werden.
    3. netX Betting Ltd. arbeitet zur Kundenverifizierung mit dem Dienstleister insic GmbH, Grookweg 6a, 22941 Jersbek und der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zusammen. Ihre Daten können an die vorgenannten Unternehmen zu Verifizierungszwecken weitergegeben werden. Diese werden Ihre personenbezogenen Daten nur zu den genannten Zwecken und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten.
    4. Die verifizierte Kontoverbindung wird als Referenzkonto im Kundenkonto hinterlegt.
    5. Wir sind ferner verpflichtet, bei der Registrierung und jeweils vor Spielteilnahme einen Abgleich mit dem übergreifenden Spielersperrsystem OASIS durchzuführen. Das Regierungspräsidium Darmstadt betreibt dieses übergreifende Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. Dort gesperrte Spieler dürfen die Services nicht nutzen. Es darf kein Kundenkonto für gesperrte Spieler eingerichtet werden. Sie erklären Ihr Einverständnis zur Übertragung und zum Abgleich Ihrer Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum) mit OASIS.
    6. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland betreibt das zur Aufsicht des Glücksspiels im Internet geschaffene länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS), welches aus den Zentraldateien zur Einzahlungslimitfestsetzung (Limitdatei), zur Verhinderung parallelen Spiels (Aktivitätendatei), sowie dem Auswertesystem (Safe-Server) besteht. Eine Einzahlung bzw. Spielteilnahme setzt eine Übertragung Ihrer Daten an LUGAS voraus. Sie erklären Ihr Einverständnis zur Übertragung und zum Abgleich Ihrer Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, -name, -ort, Adresse, Bundesland, anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, Player-ID) mit LUGAS.
    7. Jeder Kunde darf nur ein Kundenkonto bei netX Betting Ltd. besitzen, auch wenn er mehrere Webseiten von netX Betting Ltd. nutzt. Es ist nicht möglich, Guthaben von einem Kundenkonto auf ein anderes zu übertragen oder das Konto von oder auf eine andere Person zu übertragen oder zu kaufen bzw. verkaufen.
    8. Es besteht kein Anspruch auf Eröffnung eines Kundenkontos. netX Betting Ltd. steht es frei, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen und kein Kundenkonto einzurichten.
    9. Wenn die Verifizierung Ihrer Identität nicht bei der Registrierung abgeschlossen werden kann, kann bis zur Überprüfung der von Ihnen gemachten Angaben ein vorläufiges Kundenkonto mit einem Einzahlungslimit von 100 EUR eröffnet werden. Gewinn- und Guthabenauszahlungen sind erst nach vollständiger Identifizierung zulässig. Machen Sie unvollständige oder falsche Angaben in Verbindung mit der Registrierung oder legen Sie nicht innerhalb von 72 Stunden die erforderlichen Nachweise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben vor, müssen wir das vorläufige Kundenkonto deaktivieren. Wenn Sie im anbieterübergreifenden Sperrsystem gesperrt sind, darf kein vorläufiges Kundenkonto eingerichtet werden.
    10. Der Kunde stellt sicher, dass die Registrierungsdaten aktuell gehalten werden und alle notwendigen Änderungen des Namens, der Anschrift oder E-Mail-Adresse im Wettkonto vorgenommen werden. Es liegt in der Verantwortung des Spielers, uns unverzüglich über Änderungen seiner persönlichen Daten zu informieren. Eine Aktualisierung der Registrierungsdaten des Kunden von Seiten der netX Betting Ltd. erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben, spätestens jährlich.
    11. Wenn Sie Ihr Kundenkonto eröffnen, können Sie einen individuellen Benutzernamen und ein individuelles Passwort wählen. Nach Eröffnung Ihres Kundenkontos sind Sie dazu verpflichtet, den Benutzernamen und das Passwort geheim zu halten.
    12. Aus Sicherheitsgründen muss ein Passwort aus mindestens acht (8) Zeichen bestehen und muss mindestens einen Groß- und einen Kleinbuchstaben, eine Zahl, sowie ein Sonderzeichen enthalten. Wir empfehlen Ihnen außerdem, das Passwort regelmäßig zu ändern (mindestens alle vier Wochen). Jeder, der sich durch Eingabe eines korrekten Benutzernamens und Passworts einloggt, wird von uns als der jeweils rechtmäßige Kontoinhaber betrachtet. Sämtliche Transaktionen, bei denen der Benutzername und das Passwort korrekt eingegeben wurden, werden als gültig behandelt. netX Betting Ltd. ist in keiner Weise verantwortlich für einen Zugang zu einem Kundenkonto durch eine dritte Person und übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Verluste durch unerlaubte Verwendung der Zugangsdaten durch Dritte.
    13. netX Betting Ltd. behält sich das Recht vor, für Kundenkonten, die über eine Dauer von mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten nicht genutzt werden, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese Bearbeitungsgebühr beträgt 5 EUR pro Monat und wird ab dem ersten Tag nach Ablauf der zwölfmonatigen Inaktivität berechnet. Jeder betroffene Kunde wird spätestens 30 Tage vor Beginn der ersten Abbuchung informiert. Die Gebühr wird zu jedem Monatsersten von dem betroffenen Kundenkonto abgebucht, und zwar so lange bis eine Aktivität (mindestens login) auf diesem Konto zu verzeichnen ist oder der Kunde sein Kundenkonto geschlossen hat. Hat der Kontostand des betroffenen Kunden Null erreicht, so erlaubt sich netX Betting Ltd. das Konto zu schließen. Ein Kontostand kann niemals unter Null sein.
    14. In den angeschlossenen Wettvermittlungsstellen von netX Betting Ltd. erfolgt ebenfalls eine Überprüfung Ihrer Volljährigkeit sowie Ihrer Identität gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Bei Ausgabe einer Kundenkarte wird ebenfalls ein Kundenkonto angelegt. Für die Eröffnung eines solchen Kundenkontos werden Registrierungsdaten entsprechend Ziffer C.1 dieser AGB erhoben, verifiziert und gespeichert. In einigen Bundesländern ist entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben die Teilnahme am Spiel nur über ein Spielerkonto (Kundenkonto) möglich. Die Ausgabe einer Kundenkarte und Eröffnung eines Kundenkontos ist in diesen Fällen verpflichtend.
    15. In regelmäßigen Abständen (i.d.R. nach einem Jahr) sowie anlassbezogen (bspw. bei einem Umzug Ihrerseits, Hinzufügen einer neuen Zahlungsverbindung, oder bei Auffälligkeiten im Wett- oder Zahlungsverhalten) oder zur Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden von uns Ihre Daten mit den zuvor genannten Methoden erneut verifiziert. Bei Unklarheiten können auch Identitätsdokumente und weitere Informationen von Ihnen abgefragt werden.
  1. Einzahlungen und Zahlungsmethoden

    1. Um Online wetten zu können, müssen Sie zunächst Geld auf Ihr Kundenkonto einzahlen. Sobald Sie sich mit Ihrem Benutzernamen oder Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort angemeldet haben, können Sie Online eine Einzahlung durchführen, indem Sie auf "Einzahlung" klicken und den Anweisungen folgen. Diese Einzahlung kann gebührenfrei u.a. durch Überweisung auf unser Bankkonto, durch Einzahlung per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) oder Nutzung der sonstigen von uns angebotenen Zahlungsdienste erfolgen.
    2. Einzahlungen im Onlinebereich können nur von dem Referenzkonto (siehe Ziffer C.4) oder einem sonstigen, auf den Namen des Kunden lautenden Zahlungskonto erfolgen. Weitere Zahlungskonten werden ebenfalls als Referenzkonten hinterlegt, sobald netX Betting Ltd. verifiziert hat, dass das Zahlungskonto auf den Namen des Kunden geführt wird.
    3. Alle Einzahlungsmöglichkeiten auf das Kundenkonto sind auf der Einzahlungsseite aufgelistet. Bei jeder Banküberweisung müssen Sie "netX Betting Ltd." als Empfänger und Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse als Verwendungszweck angeben. Bei Einzahlungen per Banküberweisung müssen Sie innerhalb Europas mit einer Bearbeitungszeit von bis zu fünf Werktagen rechnen. Weltweit kann die Überweisung bis zu zehn Werktage in Anspruch nehmen.
    4. Das Kundenkonto wird in EURO (€) geführt. netX Betting Ltd. ist kein Finanzinstitut. Eingezahlte Gelder sind keine Einlagen; Zinsen dürfen hierauf nicht gewährt werden.
    5. netX Betting Ltd. behält sich das Recht vor, Bedingungen zur Verwendung bestimmter Zahlungsmittel zu stellen. netX Betting Ltd. hat auch das Recht, die verfügbaren Zahlungsmethoden ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Wir garantieren nicht, dass alle Zahlungsarten jederzeit verfügbar sind.
    6. Einzahlungen auf ein Kundenkonto werden nach Eingang des Geldes bei netX Betting Ltd. auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. Der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt zehn (10) EURO, während der maximale Einzahlungsbetrag im Rahmen der regulatorischen Vorgaben und nach dem Ermessen von netX Betting Ltd. festgesetzt und ggf. angepasst werden kann.
    7. Einzahlungslimits werden vom Spieler gemäß den rechtlichen Vorgaben über die Webseite selbst gesetzt.
    8. Der Kunde akzeptiert, dass bei Einzahlung über eine elektronische Zahlungsmethode ein Widerruf, Storno oder eine sonstige Rückholung der Zahlung ausgeschlossen ist, sofern der Zahlungsauftrag ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Es gelten die international anerkannten Bestimmungen und Gesetze für den elektronischen Zahlungsverkehr.
  1. Wettabgabe

    1. Eine Wettabgabe ist nur möglich, wenn der Kunde die AGB in der jeweils aktuellen Fassung akzeptiert hat und das Kundenkonto ein ausreichendes Kontoguthaben ausweist.
    2. Eine Wette gilt als angenommen, wenn netX Betting Ltd. diese im Wettsystem verarbeitet hat und der Wetteinsatz vom Kundenkonto abgebucht wurde. Wird eine Wette angenommen, obwohl kein ausreichendes Guthaben auf dem Kundenkonto vorhanden war, z.B. durch einen technischen Fehler oder eine verzögerte Aktualisierung des Kundenguthabens, wird die Wette storniert.
    3. Für Pferdewetten gilt abweichend, dass Wetten nur bis unmittelbar vor Beginn des Wettereignisses entgegengenommen werden. Für den Rennbeginn gelten die offiziellen Startzeiten des Rennveranstalters. Die bei der Annahme der Wette im Rechnersystem gespeicherte Zeit (Wettvermittlungs- bzw. Onlinebestätigung) gilt als Annahmezeit. Liegt die Annahmezeit nach der effektiven Startzeit (nicht Planstartzeit), wird die Wette wie ein Nichtstarter behandelt und der Einsatz wird zurückbezahlt. Der effektive Start ist die in den Rennsportzeitungen nach dem Rennen veröffentlichte Zeit.

      Ein Beispiel: Die tatsächliche Startzeit ist 17.33 Uhr. Ist die Annahmezeit der Wette 17.34 Uhr, so ist die Wette ungültig. Ist die Annahmezeit der Wette 17.33 Uhr oder früher, so ist die Wette rechtsgültig.

    4. Bereits getätigte und angenommene Wetten können von Ihnen nicht rückgängig gemacht oder abgeändert werden.
    5. Alle bestätigten Wettabgaben können Sie im Kundenkonto unter „Meine Wetten" einsehen.
    6. Für abgegebene Einzel- oder Kombiwetten bietet netX Betting Ltd. teilweise eine Cash Out Möglichkeit. Hierbei wird dem Kunden für seine laufende Wette ein Rückkaufangebot gemacht. Die Höhe des Cash Out liegt im alleinigen Ermessen von netX Betting Ltd. Die Höhe wird anhand der aktuellen Quote(n) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Mittels Cash Out verkaufte Wetten werden als abgerechnet betrachtet. Gewinne aus Cash Out werden dem Kundenkonto erst zu dem Zeitpunkt gutgeschrieben, zu dem die ursprüngliche Wette gewonnen oder verloren worden wäre. Das tatsächliche Endergebnis der jeweiligen Wette hat keinen Einfluss auf die Höhe des Cash Out. Cash Out ist nicht möglich, wenn für die Wettabgabe gebundenes Guthaben oder Bonus-Guthaben verwendet wurde. Das Angebot von Cash Out liegt im Ermessen von netX Betting Ltd. Sie haben keinen Anspruch auf ein Cash Out Angebot. Steht Cash Out nicht zur Verfügung wird die betreffende Wette zu der abgegebenen Quote abgerechnet.
    7. Wettabsprachen, der Zusammenschluss mit anderen Wettern oder der Einsatz sonstiger unfairer Methoden zur Verschaffung eines unlauteren Vorteils sind verboten. netX Betting Ltd. behält sich das Recht vor, bei entsprechenden Auffälligkeiten, Wetten für ungültig zu erklären und Wettkonten ggf. zu sperren oder schließen und gewährte Boni und/oder Rabatte zu streichen. Dies gilt z.B. bei Mehrfachplatzierung derselben Wette durch mehrere Kunden, Wetten mit ungewöhnlich hohen Einsätzen oder Wetten mit sonstigen Auffälligkeiten, die auf unlauteres Verhalten schließen lassen.
    8. Für Sportwetten gilt zusätzlich: Sie dürfen nicht auf Sportereignisse wetten, an denen Sie selbst beteiligt sind. Dies gilt insbesondere für Sie als teilnehmendem Sportler, als Trainer oder Funktionär des beteiligten Vereins oder als Eigentümer des Vereins oder, wenn Sie mit der Wette gegen Verbandregeln verstoßen. netX Betting Ltd. ist berechtigt, diese Wetten zu stornieren, auch noch nach Beendigung des Ereignisses.
  1. Gewinne und Auszahlungen

    1. Gewinne werden dem Kundenkonto automatisch gutgeschrieben. In Einzelfällen kann die Gewinngutschrift bis zum Erscheinen des offiziellen Endergebnisses zurückgestellt werden. Für Pferdewetten gilt abweichend: In den Wettvermittlungsstellen müssen Gewinne aus Wettscheinen, die nicht mit Ihrem Kundenkonto verknüpft sind, innerhalb von 31 Tagen geltend gemacht werden.
    2. Für Informationen zur Gewinnermittlung, Gewinnquoten und -wahrscheinlichkeiten verweisen wir für Sportwetten auf den Bereich Spielerinformationen auf unserer Website. Für Pferdewetten verweisen wir auf den Bereich Besondere Regeln für Pferdewetten unter Ziffer R. und als separater Bereich auf unserer Website. Der Ausgang aller Wetten wird dem Kunden im Kundenkonto angezeigt.
    3. Gewinne werden nur an die Person ausgezahlt, die das Kundenkonto eröffnet hat, und zwar grundsätzlich auf das Konto, von dem die Einzahlung erfolgt ist. Auszahlungen können nur auf ein Zahlungskonto getätigt werden, dass der Kunde bei netX Betting Ltd. registriert hat (Referenzkonto). Möchte sich der Kunde Gewinne auszahlen lassen, so muss er in seinem Kundenkonto die Option „Auszahlung" wählen und den Anweisungen folgen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung auf das Referenzkonto, welches den Kunden als Kontoinhaber ausweist. Der Kunde hat ferner die Möglichkeit, in seinem Kundenkonto eine automatische Gewinnauszahlung ab einer bestimmten Gewinnhöhe zu veranlassen. Der Mindestbetrag für solche automatischen Gewinnauszahlungen beträgt 200 EUR.
    4. Auszahlungen in den Wettvermittlungsstellen erfolgen in bar oder per Banküberweisung auf das Referenzkonto. Fordert der Spieler eine teilweise oder vollständige Auszahlung seines Guthabens an, wird der entsprechende Betrag unverzüglich von seinem Spielerkonto abgezogen und steht ihm nicht für weitere Wetteinsätze zur Verfügung, selbst wenn die Auszahlung in bar bei höheren Summen nicht taggleich, jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen erfolgen kann.
    5. Auszahlungsmethoden und die nötigen Informationen werden im Bereich Auszahlung auf der Webseite erläutert.
    6. Sie können sich das Guthaben auf Ihrem Kundenkonto jederzeit ganz oder teilweise auszahlen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Einzahlungen und ggf. Gewinne bestätigt sind und grundsätzlich alle Einzahlungen einmal als Einsatz umgesetzt wurden. Fordert der Spieler eine teilweise oder vollständige Auszahlung seines Guthabens an, wird der entsprechende Betrag unverzüglich von seinem Spielerkonto abgezogen und steht ihm nicht für weitere Wetteinsätze zur Verfügung.
    7. Alle Transaktionen werden überprüft, um Geldwäsche zu verhindern. netX Betting Ltd. behält sich das Recht vor, auch vor einer Auszahlung die Identität des Kunden erneut zu überprüfen und zu verifizieren, ob das Konto, auf das die Auszahlung erfolgen soll, auf den Kunden registriert ist. Zu diesem Zweck kann vom Kunden die Vorlage von Nachweisen und Dokumenten verlangt werden. Jede verdächtige Aktivität auf dem Kundenkonto kann dazu führen, dass das Guthaben auf dem Konto einbehalten wird, das Kundenkonto insgesamt gesperrt oder geschlossen wird und personen- und aktionsbezogene Daten an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
    8. netX Betting Ltd. behält sich vor, den Zahlungsanspruch des Kunden zu überprüfen und eine Auszahlung bis zur Klärung von Zweifelsfragen zurückzuhalten. In den Wettvermittlungsstellen werden Gewinne nur gegen Rückgabe des Original-Wettscheins ausgezahlt.
    9. netX Betting Ltd. behält sich ferner das Recht vor, bei Verdacht auf Wett- oder Spielmanipulation die Gewinnauszahlung des entsprechenden sportlichen Ereignisses so lange auszusetzen, bis ein Gericht oder eine sonstige dafür zuständige Institution verbindlich festgestellt hat, dass keine Wett- oder Spielmanipulation stattgefunden hat. netX Betting Ltd. hat darüber hinaus das Recht, die entsprechenden Wetten zu stornieren und den Wetteinsatz zurückzuzahlen.
    10. netX Betting Ltd. ist berechtigt, Bearbeitungsgebühren, die durch Ein- oder Auszahlungen sowie fehlerhafte Zahlungen entstehen, an den Kunden weiter zu belasten. Diese Kosten (z.B. Rücklastschriften, Stornokosten, Überweisungskosten) werden dem Kundenkonto belastet.
    11. Gewinne werden ausschließlich in der Währung EURO ausgezahlt. Für Pferdewetten gilt: Für einige ausländische Märkte werden die Einsätze in Fremdwährungen platziert, z.B. HK$ / US-Dollar oder GBP. Platzierte Einsätze in Fremdwährungen werden zum Tageswechselkurs in EURO umgerechnet und bei Wettabgabe angezeigt.
  1. Limits

    1. Die Höchstgewinnsumme für Sportwetten (Gewinnlimit) pro Kunde und Woche (bezogen auf jeweils sieben (7) aufeinanderfolgende Tage und unabhängig von der Höhe des Einsatzes sowie der Anzahl der getätigten Wetten) beträgt 100.000 EUR (netto). Übersteigt ein Gewinn die Höchstsumme pro Woche, erfolgt kein Übertrag in die nächste Woche, sondern der überschüssige Betrag verfällt. Einzelwetten werden hierbei addiert. Für Pferdewetten gilt abweichend: Die Limits für Wetteinsätze auf Pferdewetten variieren je nach Rennbahn und Land. Für nähere Informationen zu den einzelnen Limits verweisen wir auf die besonderen Regeln für Pferdewetten (Ziffer R.).
    2. netX Betting Ltd. behält sich das Recht vor, Wetteinsätze von solchen Wetten, deren Gesamtgewinn die von netX Betting Ltd. festgesetzten Limits für das Ereignis überschreiten, entsprechend zu reduzieren, so dass diese Limits nicht überschritten werden.
    3. netX Betting Ltd. kann für einzelne Ereignisse oder Wettbewerbe risikobasiert abweichende Gewinn- und/oder Auszahlungslimits festsetzen.
    4. netX Betting Ltd. kann ferner Limits für Einzahlungen, Einsätze und Verluste festlegen.
    5. Bei der Registrierung eines Onlinekontos wird der Kunde aufgefordert, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen bzw. anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. Das Einzahlungslimit bezieht sich jeweils auf den Kalendermonat. Dieses monatliche Limit darf 1.000 EUR grundsätzlich nicht überschreiten. Im Einzelfall können abweichende Beträge von netX Betting Ltd. festgesetzt werden. Sie können und sollten sich in Ihrem Kundenkonto, ohne Angabe von Gründen, auch individuelle, kontobezogene Limits für Einzahlungen, Einsätze sowie Verluste auferlegen, um Ihr Wettverhalten zu kontrollieren. Für derartige Limits können Sie Zeiträume von einem (1) Tag, sieben (7) Tagen oder von einem (1) Monat wählen. Während des gewählten Zeitraums können Sie keine Einzahlungen mehr tätigen bzw. Einsätze platzieren, sobald das festgelegte Limit erreicht wird. Die entsprechenden Einstellungen können online oder durch Mitteilung an den Kundendienst vorgenommen werden. Anfragen über bzw. Änderungen der Einstellungen betreffend die Herabsetzungen von Limits werden sofort wirksam, Erhöhungen von Limits treten entsprechend der regulatorischen Vorgaben erst mit einer Verzögerung von sieben (7) Tagen in Kraft.
  1. Verantwortungsvolles Spielen

    1. netX Betting Ltd. will sicherstellen, dass seine Kunden in einer verantwortlichen Weise spielen, aber wir erkennen auch an, dass das Glücksspiel manche süchtig machen und ihr Leben negativ beeinflussen kann. Daher bieten wir unseren Kunden verschiedene Maßnahmen an, um in einer verantwortlichen Weise zu spielen. Diese können durch den Kunden auf der Webseite gesetzt werden und umfassen Folgendes:
      1. Individuelle Einzahlungslimits kann der Kunde in seinen Kontoeinstellungen vornehmen. Siehe dazu auch Ziffer G.5.
      2. Individuelle Limits auf Einsätze und Verluste kann der Kunde in seinen Kontoeinstellungen vornehmen. Siehe dazu auch Ziffer G.1.
      3. Limitierung der Spielzeit kann der Kunde in seinen Kontoeinstellungen vornehmen.
      4. Selbstausschluss. Siehe dazu Ziffer H.3.
    2. Außerdem enthält unsere Webseite im Bereich „Responsible Gaming“ wichtige Informationen und Hinweise sowie Links zu externen Einrichtungen und Informationen, die im Falle der Spielsucht helfen können. Wenn Sie glauben, dass Sie Ihr Spiel nicht unter Kontrolle haben, ersuchen wir Sie, sich Hilfe über diese Bereiche unserer Webseite zu holen und an unseren Spielerschutzbeauftragten unter den auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten heranzutreten.
    3. Sie können jederzeit eine Selbstsperre für 24 Stunden sowie eine zeitlich unbegrenzte Spielsperre mit einer Mindestdauer von drei (3) Monaten einrichten. Die Selbstsperre für 24 Stunden wird direkt auf der Website durch Drücken der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche ausgelöst und nach Ablauf der 24 Stunden automatisch aufgehoben. Für Pferdewetten gibt es keine Selbstsperre für 24 Stunden. Die entsprechenden Einstellungen für längere Selbstsperren können online bzw. durch Mitteilung an den Kundendienst, das Kassenpersonal in den Wettvermittlungsstellen oder durch den Spielerschutzbeauftragten vorgenommen werden. Ihre Sperre wird im länderübergreifenden Spielersperrsystem OASIS eingetragen. Sie können sich auch direkt bei OASIS sperren lassen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis/spieler-faqs).
    4. Ihre Daten werden an das übergreifenden Spielersperrsystem OASIS gemeldet und dort gespeichert. netX Betting Ltd. wird Ihnen mit Beginn der Spielersperre eine Bestätigung an Ihre bei uns registrierte E-Mail-Adresse senden.
    5. Während der Spielsperre haben Sie noch einen beschränkten Zugriff auf Ihr Kundenkonto und können sich den auszahlbaren Teil Ihres Guthabens auszahlen lassen, jedoch keine Einzahlungen tätigen oder Wetten abgeben. Sie sind nicht berechtigt, während der Spielersperre ein neues Kundenkonto zu eröffnen.
    6. Nach Ablauf der Mindestsperrdauer können Sie die Aufhebung der Spielsperre bei der zuständigen Behörde beantragen. In diesem Zusammenhang müssen Sie nachweisen, dass für Sie keine glücksspielbezogenen Risiken mehr bestehen.
    7. Wir sind unsererseits berechtigt, Sie von der Nutzung der Angebote im Wege der Fremdsperre auszuschließen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie ein problematisches Spielverhalten zeigen, spielsuchtgefährdet oder spielsüchtig sind. Auch diese Sperre wird an das übergreifende Spielersperrsystem OASIS gemeldet und dort gespeichert. Über die Sperre werden Sie entsprechend informiert.
    8. Darüber hinaus behält netX Betting Ltd. sich das Recht vor, Ihnen individuelle Limits einzurichten oder andere geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz zu ergreifen, sofern Anhaltspunkte für glücksspielsuchtbezogene Risiken vorliegen. Über die getroffenen Maßnahmen werden Sie informiert.
  1. Beschwerden und Streitigkeiten

    1. Wenn Sie eine Beschwerde oder ein sonstiges Problem haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail, mit detaillierter Angabe der Art der Beschwerde, an den Kundendienst unter der auf der Webseite angegebenen E-Mail-Adresse. Kundendienst-Mitarbeiter werden Ihnen innerhalb von zwei (2) Tagen mit einer Lösung des Problems auf jene E-Mail-Adresse antworten, über die die Beschwerde geschickt wurde.
    2. Sollten Sie mit unserer Beantwortung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sein, können Sie die unabhängige Schlichtungsstelle EADR unter https://eadr.org/de/ anrufen. EADR Ltd., European Alternative Dispute Resolution ('EADR') ist ein unabhängiger Service zur Streitbeilegung, der eine außergerichtliche Beilegung von Streitfällen auf der Grundlage der „Consumer Alternative Dispute Resolution (General) Regulations" (S.L.378.18) aus Malta anbietet. Dieser Service ist für den Kunden kostenlos. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland sind wir weder bereit noch verpflichtet. Für Pferdewetten gilt abweichend: Bei Wettstreitigkeiten kann ferner der Deutsche Buchmacherverband e.V., Moorenstr. 23, 45131 Essen, zum Zwecke der Schlichtung angerufen werden.

      Bei Streitigkeiten über Tatsachen, die Wette, das Wett-Ergebnis bzw. die Berechnung der Auszahlungs-Quote betreffend, können Sie darüber hinaus einen, von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Schiedsgutachter anrufen, der dann nach Anhörung beider Parteien die streitgegenständliche Frage entscheidet. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide Parteien verbindlich, sofern sie nicht offensichtlich unrichtig ist. Die Kosten des Schiedsgutachters trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Schiedsgutachten ausfällt. Von den vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Wetters und des Buchmachers bzw. des Wettunternehmens, den ordentlichen Rechtsweg zu bestreiten, unberührt.
    3. Für alle mit diesem Angebot im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich maltesisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  1. Haftung

    1. netX Betting Ltd. haftet nicht für Schäden, die durch die übermäßige Nutzung des Kontos durch den Spieler oder Dritte verursacht werden.
    2. netX Betting Ltd. und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die über die Grenzen der Produkthaftpflicht hinausgehen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen nachgewiesen werden kann. Jegliche Haftung für geringfügige Fahrlässigkeit, die Rückerstattung von Folgeschäden und finanziellen Verlusten, Gewinnverluste, verloren gegangene Daten, Zinsverluste und Schadensersatz aus Ansprüchen Dritter gegen den Spieler sind davon ausgeschlossen. Die Haftung von netX Betting Ltd. und ihren Erfüllungsgehilfen ist auf den gesetzlich möglichen Umfang beschränkt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen, insbesondere höhere Gewalt.
    3. netX Betting Ltd. übernimmt keine Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Bewertungsfehler. Dies gilt auch für den Fall, dass Informationen auf der Website falsch veröffentlicht werden. netX Betting Ltd. ist berechtigt, alle offensichtlichen Fehler, wie zum Beispiel die Eingabe von falschen Quoten für Wetten und Fehler bei der Bewertung von Ergebnissen zu korrigieren, und die betroffenen Wetten mit den korrigierten Informationen neu zu bewerten und/oder für ungültig zu erklären. Dies gilt auch noch nach Beendigung des jeweiligen Ereignisses.
    4. netX Betting Ltd. übernimmt auch keine Haftung für die vollständige oder teilweise Aufrechterhaltung der unterbrechungsfreien Funktionalität der Internetseite oder der Angebote, für Programmierfehler und/oder die Korrektur von Fehlern.
    5. netX Betting Ltd. ist nicht verantwortlich für Probleme oder technische Störungen von Telefonnetzen oder -leitungen, Computer Online-Systemen, Terminals, Servern oder Providern, Hardware, Software, Ausfall aufgrund technischer Probleme oder Internetverzögerungen auf der Webseite oder bei den Dienstleistungen.
    6. netX Betting Ltd. übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und den Inhalt von Angaben, einschließlich, aber nicht ausschließlich, für die Resultats-Meldungen per E-Mail und SMS. Ebenso können sich alle Angaben bei Livescore, Statistiken und Zwischenresultate bei Live-Wetten Produkten ändern. Es wird für weitere Einzelheiten in Bezug auf Sportwetten auf Ziffer O. „Besondere Regeln für Sportwetten", in Bezug auf Pferdewetten auf Ziffer R. „Besondere Regeln für Pferdewetten" verwiesen.
    7. netX Betting Ltd. übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass die Internetseite und angeschlossene Server frei von Viren und anderen schädlichen Komponenten sind, die für die Computerhardware und/oder -software des Spielers schädlich sein können. netX Betting Ltd. übernimmt keine Haftung für die Funktionalität oder Störung von Internetbrowsern. Wir empfehlen, nur aktuelle Internetbrowser-Versionen zu nutzen, um eine korrekte Übertragung oder die ordnungsgemäße Funktionalität unserer Internetseiten nutzen zu können. Wir übernehmen insoweit aber keine Garantie.
    8. netX Betting Ltd. übernimmt keine Haftung für den Missbrauch des Kundenkontos durch die Verwendung des Benutzernamens und Passworts des Spielers durch Dritte. Es ist die alleinige Verpflichtung des Spielers, Benutzername und Passwort geheim zu halten und vertraulich aufzubewahren, da alle Transaktionen über das Konto, für das der Benutzername und das Passwort einzugeben sind, auf Rechnung des Spielers erfolgen. Wir übernehmen daher keine Haftung für Verluste, die dem Spieler durch die Verwendung des Kundenkontos durch Dritte entstehen. netX Betting Ltd. ist davon schadlos zu halten und erstattet keine Verluste.
    9. netX Betting Ltd. haftet nicht für falsche Ergebnisse aufgrund gefälschter Wetten oder betrügerischen Verhaltens. Wir behalten uns das Recht vor, Ergebnisse im Nachhinein zu korrigieren, wenn das Ergebnis eines Spiels durch betrügerisches Verhalten eines Spielers oder durch eine gefälschte Wette verursacht wurde. Wir werden jede Zahlung, die aufgrund dieses Fehlers gemacht wird, von dem Spieler zurückzufordern.
  1. Datenschutz

    1. netX Betting Ltd. verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Spieler zu schützen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
    2. netX Betting Ltd. verwendet Ihre persönlichen Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung.
  1. Geistiges Eigentum

    1. Alle Inhalte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos und Symbole sind Eigentum der netX Betting Ltd. oder ihrer Konzerngesellschaften und sind rechtlich geschützt.
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  1. Kündigung

    1. Kunden können ihr Kundenkonto jederzeit schließen. Wenn der Spieler sein Konto schließen möchte, ist dafür eine entsprechende Aufforderung per E-Mail an den Kundendienst unter der auf der Webseite angegebenen E-Mail-Adresse oder eine Kontaktaufnahme über den ebenfalls auf der Webseite angebotenen Live-Chat ausreichend. Die Auflösung der Vereinbarung beeinflusst nicht die erworbenen Rechte oder Verpflichtungen der Parteien bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Wenn der Grund, aus dem ein Spieler die Schließung seines Kontos beantragt, ein zwanghaftes, problematisches Spielverhalten des Spielers ist, soll der Spieler netX Betting Ltd. zusammen mit seinem Antrag auf Schließung seines Kundenkontos darüber benachrichtigen. netX Betting Ltd. wird dann gleichzeitig eine Spielersperre in OASIS entsprechend Ziffer H.3ff. veranlassen.
    2. netX Betting Ltd. behält sich das Recht vor, ein Kundenkonto jederzeit zu sperren oder zu schließen, und Transaktionen nach eigenem Ermessen zu korrigieren, zu stornieren oder für nichtig zu erklären, insbesondere
      1. wenn netX Betting Ltd. der Ansicht ist, dass der Kunde gegen die AGB, die Spielregeln oder die sonstigen Regeln verstoßen hat;
      2. wenn netX Betting Ltd. durch Aktivitäten des Spielers steuerliche, regulatorische und/oder finanzielle Nachteile erleidet;
      3. wenn netX Betting Ltd. Grund zu der Annahme hat, dass die Aktivitäten einer Person auf der Webseite betrügerisch oder ansonsten illegal oder rechtswidrig sind. Zu betrügerischen Aktivitäten zählen z.B. der Diebstahl von Kreditkarten, Widerruf von Einzahlungen, Transfer finanzieller Mittel auf Konten dritter Spieler, Einsatz finanzieller Mittel, die rechtswidrig erlangt sind, Fälschung von Daten und Dokumenten, betrügerische Absprachen, Nutzung derselben IP-Adresse für mehrere Konten, Eröffnung von Schein- oder Mehrfachkonten mit gestohlenen und/oder geliehenen Identitäten, die Verwendung unzulässiger Software-Tools wie Bots.
    3. netX Betting Ltd. hat ferner das Recht, Kundenkonten im Rahmen der Vertragsfreiheit zu schließen.
  1. Bonus- und Rabattrichtlinien

    1. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt netX Betting Ltd. Boni und/oder Rabattangebote.
    2. Rabatte sind Preisnachlässe, die mittels eines festen Prozentsatzes angegeben werden, z.B. 10% auf den Spieleinsatz (inkl. Gebühren), höchstens aber bis zu einem Betrag von 100,00 EUR pro Jahr.
    3. Boni sind von netX Betting Ltd. gewährte Wettguthaben. Bonusguthaben wird im Kundenkonto separat unter „Meine Boni" ausgewiesen. Dieses Guthaben kann ausschließlich für Wetteinsätze verwendet werden. Es ist nicht auszahlbar und wird nach Erfüllung der jeweiligen Bonusbedingungen in Echtgeld gewandelt.
    4. Bonus- und Rabattangebote unterliegen speziellen Bedingungen. Diese können für jede Aktion auf der Website unter „Aktionen" eingesehen werden.
    5. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Boni und/oder Rabatten.
    6. Aus rechtlichen Gründen dürfen keine Boni und/oder Rabatte an gesperrte Spieler, sowie Spieler, deren Sperre aufgehoben worden ist, vergeben werden.
    7. Es wird nur ein Bonus pro Kunde, Konto, Haushalt, Zahlungsmittel oder gemeinsam benutzten Computer (Arbeitsplatz, Internetcafé) gewährt.
    8. Bonus- und Rabattangebote für Pferdewetten gelten ausschließlich für Buchmacherwetten.
  1. Besondere Regeln für Sportwetten

    1. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben - und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzuzahlen ist,
      1. wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben, stattfindet (z.B. vertauschtes Heimrecht), außer die Heimmannschaft übt, aus welchen Gründen auch immer, ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus.
      2. wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrunde liegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Die von netX Betting Ltd. bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
      3. wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass
        1. zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden 24 (vierundzwanzig) Stunden, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses, liegt.
        2. das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.
      4. wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch") bleiben daher unberücksichtigt. Abweichend davon behalten aber diejenigen Wetten ihre Gültigkeit, die zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits entschieden waren. (Beispiel: Bei einem Spielabbruch in der 2. Halbzeit behalten Wetten auf das Ergebnis der 1. Halbzeit ihre Gültigkeit.)
      5. wenn ein Tennisspiel durch „Walkover" oder Aufgabe beendet wird.
      6. wenn Spiele in der Sportart Baseball abgebrochen oder abgesagt werden.
    2. Wird ein Wettereignis abgebrochen und unmittelbar nach dem Abbruch offiziell gewertet, so bleibt die Wette aufrecht und Ziffer O.1.iv. gilt sinngemäß. Ein durch „Walkover" oder Aufgabe beendetes Tennisspiel gilt als nicht ausgetragen, so dass der geleistete Einsatz zurückzuzahlen ist.
    3. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:
      1. Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses in offiziellen Medien und in der Presse bekannt gegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet). Eine Bekanntgabe aller Ergebnisse der Sportveranstaltungen auf der Website erfolgt nicht.
      2. Bei Fußball-, Handball- und Eishockeyspielen ist das Ergebnis nach regulärer Spielzeit maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen von netX Betting Ltd. vereinbart.
      3. Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
      4. Bei American Football, Basketball und Baseball gilt für die Bewertung aller Ereignisse und Varianten das Ergebnis inklusive Verlängerung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
      5. Bei "toten Rennen" (zwei oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz von 100, Quote auf den Sieger von 1,80, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. bei Head-to-Head-Wetten) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von "toten Rennen" die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt.
    4. Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht ("play or pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette für den Kunden als verloren gilt.
    5. Kombinationswette: Werden mehrere Wettereignisse kombiniert ("Kombiwette"), gilt Folgendes:
      1. Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne der Ziffer O.5.ii. erfolgt bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne der Ziffer O.1.iv. erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet. Das gilt auch für durch „Walkover" oder Aufgabe beendete Tennisspiele.
      2. Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Abbruch erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und der Wetteinsatz ist zurückzuzahlen. Das gilt auch für „Walkover" oder durch Aufgabe beendete Tennisspiele.
      3. Erfolgt der Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese die Quote 1,00. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Ziffer O.1.ii sinngemäß.
    6. netX Betting Ltd. übernimmt keinerlei Verantwortung für mangelhafte Datenverbindungen in Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und/oder für Umstände, die nicht unter dem Einflussbereich von netX Betting Ltd. liegen, wie nichtübertragene, unvollständige oder zerstörte Daten, aus deren Verluste für den Kunden entstehen können, einschließlich Vermögensschäden.
  1. Besondere Regeln für Livewetten

    1. Livewetten sind durch einen Zusatz im Wettangebot (Live oder Livewette) als solche gekennzeichnet. Diese Wetten sind explizit auch nach Beginn der Veranstaltung zum Wetten geöffnet. Die Quoten verändern sich bei dieser Wettform dynamisch und werden dem aktuellen Spielverlauf ständig angepasst. Das für die Wertung der Livewette maßgebliche Resultat sind die unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Wette bekannten Ergebnisse. Nachträgliche Änderungen (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch") haben auf die Wertung der angebotenen Livewette keinen Einfluss.
    2. netX Betting Ltd. behält sich das Recht vor, Wetten, die zwischen dem Auftreten eines Vorfalls, der zu einer VAR-Überprüfung führt, und der damit verbundenen VAR-Entscheidung platziert werden, zu stornieren. Die Abkürzung VAR steht für Video Assistant Referee und ist die Verwendung des Videobeweises beim Fußball.
    3. Auch bei Fußball-Livewetten gelten für die Spielwertung die Richtlinien der Allgemeinen Wettbestimmungen. Somit werden Wetten auf ein Spiel ohne offizielle Wertung für ungültig erklärt. Ausnahme sind Spezialwetten, die schon vor dem Zeitpunkt des Abbruchs entschieden waren (z.B. Wette auf den Halbzeitstand, bei Abbruch in der zweiten Halbzeit). Diese werden nach dem jeweiligen Ausgang gewertet, unabhängig vom weiteren Verlauf der Partie.
    4. Es gelten auch bei Livewetten in der Formel1 die Allgemeinen Wettbestimmungen bezüglich der Spielwertung. Ausnahmen sind wiederum Spezialwetten, die vor dem Zeitpunkt eines eventuellen Abbruchs entschieden sind (z.B. Wette "Wer führt nach zehn Runden?", bei Rennabbruch in der 15. Runde), werden gültig ausgewertet.
    5. Ist durch einen Bildausfall oder durch das Übertragungsende des im Rahmen der Livewette von netX Betting Ltd. angegebenen Fernsehsenders der Ausgang eines Wettereignisses (z.B. "Wer gewinnt das dritte Spiel?") nicht eindeutig bestimmbar, so werden die unmittelbar davon betroffenen Wetten mit der Quote 1,00 bewertet.
    6. Für alle anderen Sportarten gilt: Bei allen Livewetten gelten die Allgemeinen Wettbestimmungen bezüglich der Spielwertung. Ausnahme sind Spezialwetten, die vor dem Zeitpunkt eines eventuellen Abbruchs entschieden sind. Diese werden gültig ausgewertet.
  1. Besondere Regeln für Restzeitwetten

    1. Die Restzeitwette ist eine spezielle Form der Livewette und ist gesondert gekennzeichnet. Bei sämtlichen Wettvarianten wird zu jeder Zeit Gleichstand (0:0) im Spiel angenommen. Das bedeutet, dass für die Bewertung der Wette nur Tore relevant sind, die nach der Wettabgabe erzielt wurden. Darüber hinaus gelten die ergänzenden Wettbestimmungen für Livewetten bzw. die Allgemeinen Wettbestimmungen.
    2. Falls im Tennis ein Spiel nicht beendet wird, werden alle auf dieses Match abgegebenen Wetten mit der Quote 1,00 gewertet. Das beinhaltet alle für dieses Ereignis angebotenen Varianten. Dies gilt auch, falls einer der beiden genannten Spieler vor Beginn des Spieles geändert wird.
    3. Satzwetten: Falls sich die Anzahl der zu spielenden Sätze ändert, werden alle auf diese Wettart (Satzwetten) abgegebenen Wetten mit der Quote 1,00 gewertet. Wetten auf den Ausgang des Matches behalten ihre Gültigkeit.
    4. Tiebreak-Wetten: Falls sich die Anzahl der zu spielenden Sätze ändert, werden alle auf diese Wettart (Tiebreak-Wetten) abgegebenen Wetten mit der Quote 1,00 gewertet. Wetten auf den Ausgang des Matches behalten ihre Gültigkeit.
    5. Turniersieg: Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht ("play or pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette für den Kunden als verloren gilt.
    6. In folgenden Fällen behalten Tennis-Wetten ihre Gültigkeit:
      1. Wechsel des Spieltages.
      2. Wechsel von "indoor" nach "outdoor" und umgekehrt.
  1. Besondere Regeln für Pferdewetten

    1. Wettarten

      Sie können auf der Website sowohl Buchmacherwetten als auch Totalisatorwetten spielen. Bei einer Buchmacherwette handelt es sich um eine Wette mit festen oder variablen Quoten, bei der der Buchmacher, also netX Betting Ltd., als Wettanbieter gegenüber dem Kunden auftritt und das Risiko der Gewinnauszahlung selbst trägt. Im Gegensatz zur Festkurswette, wo der mögliche Gewinn feststeht, kann man bei der Wettabgabe der Buchmacherwette zu variabler Quote nicht wissen, welche Quote zur Auszahlung kommt. Diese steht erst mit Rennbeginn fest.

      Bei der Totalisatorwette tritt der Buchmacher nicht als Wetthalter, sondern nur als Dienstleister auf. Die Wetten werden in den Totalisator (auch „Toto" genannt) der jeweiligen Rennvereine weitergeleitet. Bei Wetten nach dem Totalisator-Prinzip wetten die Spieler untereinander. Die Gewinnhöhen sind von den Summen der Einsätze auf die einzelnen Pferde und der Gesamtsumme aller Einsätze abhängig und stehen daher bei Abschluss der Wette noch nicht fest. Sie werden vom Totalisator nach Ende des Rennens ermittelt.

      Eingeblendete Eventualquoten bieten somit lediglich einen Hinweis auf die endgültige Quote.

      Es können die nachstehend aufgeführten Wettarten gespielt werden. Darüber hinaus können andere Wetten nach besonderen Vereinbarungen abgeschlossen werden, deren Konditionen und Quotenerrechnung in Zusatzbestimmungen zu diesen Wettbestimmungen bekannt gegeben werden. Bei allen Wettarten ist Voraussetzung für den Gewinnanspruch, dass das gewettete Pferd / die gewetteten Pferde nicht "ohne Wetten" gelaufen sind. Bei "Totem Rennen" erfolgt in den betroffenen Wettarten eine Teilung der Quoten.

      1. Einzelwetten
        1. Sieg-Wetten – sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Erster durch den Totalisator ausgewiesen wird.
        2. Platz-Wetten – sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Erster oder Zweiter bzw. Erster, Zweiter oder Dritter durch den Totalisator ausgewiesen wird. Länderspezifisch und/oder starterabhängig kann es auch eine ausbezahlte vierte Platzquote geben. Bei Platz-Wetten gibt es keine Stall-Wette.
        3. Ita-Wetten – sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl mindestens 4 Pferde betragen hat. Die Berechnung der Ita-Wetten erfolgt unter Zugrundelegung der 2. Platzquote; bei zwei Platzquoten gilt: 2. Platzquote x 2; bei drei Platzquoten gilt: 2. Platzquote x 2,5. Ist in einem Rennen die Quote der Zweier-Wette niedriger als die Ita-Wetten-Quote, gilt die Zweier-Wetten-Quote als Ita-Quote. Kommen in einem Rennen weniger als 2 Pferde durch das Ziel, sind alle Ita-Wetten verloren. Bei der Ita-Wette gibt es keine Stallwette. Bei Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die bei dem Buchmacher getätigten Ita-Wetten auf der Grundlage Platzquote 10 für 10 errechnet.
        4. Trita-Wetten – sind getroffen, wenn das gewettete Pferd als Dritter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl in Deutschland 7 Pferde, auf allen anderen Rennbahnen 8 Pferde, betragen hat. Die Berechnung der Trita-Quote erfolgt unter Zugrundelegung der 3. Platzquote. Die Trita-Quote beträgt das 2,5-fache der 3. Platzquote. Ist in einem Rennen die Dreier-Wetten-Quote niedriger als die Trita-Quote, gilt die Dreier-Wetten-Quote als Trita-Quote. Kommen in einem Rennen weniger als 3 Pferde durch das Ziel, sind alle Trita-Wetten verloren. Bei der Trita-Wette gibt es keine Stallwette. Bei Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die bei dem Buchmacher getätigten Trita-Wetten auf der Grundlage Platzquote 10 für 10 errechnet.
        5. Stall-Wetten – Starten zwei oder mehr Pferde eines Rennens für einen »Stall« (z.B.: gleicher Besitzer), so gibt es am Totalisator nur eine gemeinsame Quote für alle Pferde dieses Stalles ("Stall-Quote"). In Italien laufen die Stallpferde für die Siegwette als EIN Pferd und haben alle ein und dieselbe Sieg-Eventualquote. Für Festkurswetten gilt diese Regelung nicht. Bei amerikanischen Rennen (USA und Südamerika) werden alle Stallpferde als eine Startnummer dargestellt und nur durch einen zugefügten Buchstaben unterschieden. Für Festkurswetten gilt diese Regelung nicht. Die Stall-Wette findet auch bei komplexeren Wettarten wie z.B. Exacta, Trifecta und Superfecta u.ä. Anwendung. Sollten sich zwei Teilnehmer eines Stalles in einer höheren Wettart platzieren, wird der schlechter platzierte Teilnehmer für das Ergebnis gestrichen und der das nächstplatzierte Pferd im Rennen rückt einen Platz auf.

          Beispiel:

          Renneinlauf: 3-1-1A-4-6

          Dreierwettenquote wird auf 3-1-4 ausgezahlt.

          Superfectaquote wird auf 3-1-4-6 ausgezahlt.

          Nimmt bei einer Stallwette eines der Stallpferde nicht am Rennen teil, wird der Einsatz auf dieses Pferd zurückgezahlt.

        6. Zweier-Wetten – sind getroffen, wenn die 2 gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt. Kommen in einem Rennen weniger als 2 Pferde durch das Ziel, sind alle Zweier-Wetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zweier-Wetten-Quote gibt. Bei der Zweier-Wette gibt es mit Ausnahme der in R.1.1.5 beschriebenen Märkten keine Stall-Wette.
        7. Zwillings-Wetten – sind getroffen, wenn die 2 gewetteten Pferde als Erster und Zweiter in beliebiger Reihenfolge durch den Totalisator ausgewiesen werden. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt. Kommen in einem Rennen weniger als 2 Pferde durch das Ziel, sind alle Zwillings-Wetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zwillings-Wetten-Quote gibt. Bei der Zwillings-Wette gibt es mit Ausnahme der in R.1.1.5 beschriebenen Märkten keine Stall-Wette.
        8. Platzzwillings-Wetten – sind getroffen, wenn die 2 gewetteten Pferde als Erster und Zweiter, Erster und Dritter oder Zweiter und Dritter in beliebiger Reihenfolge durch den Totalisator ausgewiesen werden. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde in das Ziel, sind alle Platzzwillings-Wetten verloren, sofern es am Totalisator keine Platzzwillings-Quote gibt. Laufen in einem Rennen weniger als 8 Starter, werden die Platzzwillings-Wetten zurückgezahlt, sofern es am Totalisator keine Platzzwillings-Quote gibt. Bei der Platzzwillings-Wette gibt es mit Ausnahme der in R.1.1.5 beschriebenen Märkten keine Stall-Wette.
        9. Dreier-Wetten – sind getroffen, wenn die 3 gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter in genauer Reihenfolge durch den Totalisator ausgewiesen werden. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt. Gibt es in einem Rennen am Totalisator keine Dreier-Wetten, ist der Einsatz zurückzuzahlen. Kommen in einem Rennen weniger als 3 Pferde durch das Ziel, richtet sich der Buchmacher nach der Regelung am Totalisator. In der Dreier-Wette gibt es mit Ausnahme der in R.1.1.5 beschriebenen Märkten keine Stall-Wette.
        10. Trio Ordre-Wetten – sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen. Wird keine Trio Ordre am französischen Toto angeboten wird die Quote errechnet. Die Berechnung der Trio Ordre-Quote erfolgt unter Zugrundelegung der Sieg- und Platz-Quoten nach der Formel: Trio Ordre-Quote = (Siegquote x 2. Platzquote x 3. Platzquote): 15. Hat ein Stallpferd gewonnen und ist die Sieg-Quote kleiner als die erste Platzquote, so wird das 2,5-fache der ersten Platzquote als Siegquote in Anrechnung gebracht. Ist die Trio Ordre-Quote niedriger als die Trio-Quote, so gilt: Trio-Quote x 1,1 = Trio Ordre-Quote. Nachkommastellen werden gerundet. Ist die Trio-Quote 150:10 oder niedriger, so wird die errechnete Trio Ordre-Quote auf das 7fache der am Totalisator gezahlten Trio-Quote begrenzt. Beispiel: Trio-Quote = 85 für 10, so zahlt der Buchmacher bis zu 85 mal 7 = 595 für 10 als maximale Trio Ordre-Quote. Ist die errechnete Trio Ordre-Quote höher, findet eine entsprechende Kürzung statt. Bei Rückzahlung der Siegwetten am Totalisator werden die bei den Buchmachern getätigten Trio Ordre-Wetten auf der Grundlage Siegtoto-Quote 11 für 10 errechnet, sofern auch die Platztoto-Quoten zurückgezahlt werden; sonst 10 für 10. Bei Rückzahlung der Platz-Wetten am französischen Totalisator werden die bei den Buchmachern getätigten Trio Ordre-Wetten auf der Grundlage Platztoto-Quote, bzw. –Quoten 10 für 10 errechnet. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Trio Ordre-Wetten verloren.
        11. Drillings-Wetten (Trio-Wetten) – sind getroffen, wenn die 3 gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter in beliebiger Reihenfolge durch den Totalisator ausgewiesen werden. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz ist zurückzuzahlen. Wurde am französischen Totalisator die Trio-Quote nicht getroffen, erfolgt die Auszahlung der Drillings-Wette über eine Ersatzquote. Diese wird mit Hilfe der Grundzahl, Gewinne der drei Platzquoten minus des Einsatzes, errechnet.
          Grundzahl:
          Bis 25 Grundzahl mal 6 plus 10
          26 bis 40 Grundzahl mal 7 plus 10
          41 bis 50 Grundzahl mal 8 plus 10
          51 bis 60 Grundzahl mal 15 plus 10
          61 bis 70 Grundzahl mal 18 plus 10
          71 bis 80 Grundzahl mal 21 plus 10
          81 bis 90 Grundzahl mal 24 plus 10
          91 bis 100 Grundzahl mal 27 plus 10
          101 bis 110 Grundzahl mal 30 plus 10
          111 bis 120 Grundzahl mal 33 plus 10
          121 bis 130 Grundzahl mal 36 plus 10
          fortlaufend…
          251 bis 280 Grundzahl mal 75 plus 10
          281 bis 310 Grundzahl mal 78 plus 10
          311 bis 340 Grundzahl mal 81 plus 10
          341 bis 370 Grundzahl mal 84 plus 10

          Beispiel:
          Platz-Quoten des Rennens: 12/10, 15/10, 18/10

          Grundzahl = 2 + 5 + 8 = 15
          Multiplikator anhand der Grundzahl: 6
          Grundzahl 15 * 6 = 90 + 10 = 100
          Somit beträgt die Quote der errechneten Drillings-Wette: 100 / 10

          Ungeachtet einer etwaigen Sonderregelung am Totalisator (z.B. Auszahlung auf die ersten beiden Pferde) sind beim Buchmacher alle anderen Wetten verloren. Kommen in einem Rennen weniger als 3 Pferde durch das Ziel, sind alle Drillings-Wetten verloren, sofern es keine Drillings-Quote am französischen Totalisator gibt. Bei der Drillings-Wette gibt es keine Stall-Wette.

        12. Kombinationswetten – sind verkürzt geschriebene Einzelwetten.
        13. Sonderwetten – Für Sonderwetten gelten die dafür ausgewiesenen Bedingungen. Die Bedingungen für die jeweilige Aktion werden frühzeitig bekanntgegeben.
        14. Trainerchampion – Bewertet wird die Anzahl der Siege der Trainer bei einem ausgewählten Meeting. Bei Punktegleichstand wird die Anzahl der zweiten Plätze, bei Punktegleichstand des zweiten Platzes dann die Punktezahl der dritten Plätze herangezogen. Sollte der dritte Platz ebenfalls Punktegleichstand ergeben, so wird die Bewertung des "Toten Rennens" herangezogen; die Festquoten werden entsprechend geteilt. Das offizielle Totalisator Ergebnis ist maßgeblich. Die Kurse sind freibleibend. Wenn ein nicht unter Trainerchampion aufgeführter Trainer gespielt werden soll, so gilt immer die Stall-Quote "Alle Anderen", die dann zur Auszahlung kommt. Es werden alle startberechtigten Pferde des jeweiligen Trainers innerhalb des angegebenen Zeitraumes bewertet. Sollte ein Trainerstall aus irgendeinem Grund komplett ausfallen, so gelten die auf diesen Trainer getätigten Wetten als verloren und werden nicht zurückbezahlt.
        15. Jockeychampion – Bewertet wird die Anzahl der Siege des Jockeys bei einem ausgewählten Meeting. Bei Punktegleichstand wird die Anzahl der zweiten Plätze, bei Punktegleichstand des zweiten Platzes dann die Punktezahl der dritten Plätze herangezogen. Sollte der dritte Platz ebenfalls Punktegleichstand ergeben, so wird die Bewertung des "Toten Rennens" herangezogen; die Festquoten werden entsprechend geteilt. Das offizielle Totalisator Ergebnis ist maßgeblich. Die Kurse sind freibleibend. Wenn ein nicht unter Jockeychampion aufgeführter Jockey gespielt werden soll, so gilt immer die Stall-Quote "Alle Anderen", die dann zur Auszahlung kommt. Es werden alle Ritte des jeweiligen Jockeys innerhalb des angegebenen Zeitraumes bewertet. Sollte ein Jockey wegen Krankheit oder Nichtwahrnehmung seiner Ritte aus dieser Bewertung herausfallen, so gelten die auf diesen Jockey getätigten Wetten als verloren und werden nicht zurückbezahlt. Das Auszahlungslimit beträgt 5.000 EUR.
      2. Verbindungswetten (Schiebewetten) – Dabei handelt es sich um Wetten, die die Vereinbarung enthalten, dass das vorhandene Geld ganz oder teilweise - auch Rest- oder Teilbeträge - auf nachfolgende Rennen zur Verwendung kommt. Auch bei der Umstellung oder Teilung von Rennen sowie, wenn die Wetten irrtümlich in falscher zeitlicher Reihenfolge notiert wurden, werden Verbindungswetten in der Reihenfolge gerechnet, wie sie geschrieben sind. Bei unterschiedlichen Wettarten wird Wettart auf Wettart gerechnet, d.h. Sieg auf Sieg, Platz auf Platz usw. Bei Verbindungswetten werden auch die unter 1 EUR liegenden Beträge bis zur Höhe des Verbindungsbetrages verrechnet. Laufen 2 oder mehrere Pferde infolge Doppelbenennung in einem Rennen, gilt für die Berechnung der Sieg-Wette das zuerst geschriebene Pferd. Platz-Wetten werden wie geschrieben verrechnet. Bei Wetten, die mit unterschiedlichen Höchstauszahlungen ganz oder teilweise über verschiedene Wettarten, Rennen oder Orte gehen, gilt die niedrigste Höchstauszahlung als vereinbart.
      3. Pick- oder V-Wetten – Bei diesen Wetten handelt es sich um Sieg-Schiebewetten, deren Auszahlung sich nach dem Wetteinsatz auf diese Wettart richtet. Der mögliche Wettgewinn richtet sich nicht, wie bei Sieg-Schiebewetten üblich, nach den einzelnen Eventualquoten der Starter, sondern nach dem Wetteinsatz auf die gesamte Wettart. Für Nichtstarter in diesen Rennen gilt die sogenannte „Reserve Order" bzw. Ersatzstarterreihe. Diese wird vom Veranstalter der Wette entweder vorher im Rennprogramm veröffentlicht oder anderweitig abgebildet und richtet sich meist nach der prozentualen Verteilung aller Vorhersagen bzw. auf allen Wettscheinen. Ausnahme bilden Verbindungswetten über 2 oder 3 Rennen in Skandinavien. Hier wird die Totofavoriten-Regelung angewandt bei einem Nichtstarter, d.h. ein Nichtstarter auf dem Wettschein wird durch den Totofavoriten eines Rennens ersetzt. Sollte dieser bereits auf dem Wettschein ausgewählt worden sein, wird der nächsthöhere Favorit des Totos als Ersatz genommen, usw. Sollten alle zur Auswahl stehenden Ersatzstarter bereits ausgewählt sein, wird der Nichtstarter erneut durch das erste Pferd der Tendenzreihe ersetzt.
      4. Feste Wetten
        1. Festkurs – Als "Feste Wette" gilt eine Wette, bei der der Auszahlungskurs vom Buchmacher bzw. dem Wettunternehmen beim Abschluss der Wette gelegt und bei der Wette vermerkt wird. Es steht von vornherein fest, welchen Betrag der Wetter im Gewinnfall erhält. Eine "Feste Wette" kann auch über Rennen an verschiedenen Plätzen und Tagen abgeschlossen werden. Die "Feste Wette" geht mit dem Totalisator, d.h. maßgebend für den Gewinnanspruch ist das Rennergebnis, nach dem der Totalisator Quoten errechnet und auszahlt. Werden am Totalisator die Wetten aus technischen Gründen zurückgezahlt oder keine Totalisator-Wetten angenommen, behalten Festkurse ihre Gültigkeit, sofern ein offizielles Rennergebnis festgestellt wird. Dieses ist dann für die Auszahlung maßgebend. Pferde, die laut Rennordnung "ohne Wetten" an den Start kamen, bleiben bei einer Platzierung unberücksichtigt, die Einsätze sind verloren. Die "Feste Wette" beinhaltet das Risiko, dass sie verloren ist, wenn das betreffende Pferd nicht läuft, "ohne Wetten" startet oder nicht startberechtigt war. Bei annullierten Rennen behält die Wette ihre Gültigkeit, wenn das Rennen innerhalb von 24 Stunden nachgeholt wird. Ansonsten erfolgt Rückzahlung. Bei der "Festen Wette" gibt es keine Stall-Wette. Bei "Totem Rennen" werden die Quoten entsprechend geteilt. Geht ein Pferd allein über die Bahn, erhält der Wetter die halbe Quote ausgezahlt. Der Wettanbieter behält sich vor, bei "Festen Wetten" die Einzahlungs- und Auszahlungslimits zu beschränken. Sollten bei "Festen Wetten", die Limits überschritten werden, behalten wir uns vor, die Überzahlung wieder zurück zubuchen.
        2. Head to Head-Wetten – sind getroffen, wenn das gewettete Pferd vor dem zweiten Pferd der Head-to-Head-Wette die Ziellinie überquert. Mit Abschluss der Wette wird der Auszahlungskurs festgelegt. Mit dem offiziellen Rennergebnis wird die Wette ausgewertet. Startet einer oder beide Starter nicht, so werden die Einsätze der Head-to-Head-Wette zurückgezahlt. Stürzt einer der beiden Starter oder wird disqualifiziert, während der andere das Ziel erreicht, gelten alle Einsätze auf das gestürzte oder disqualifizierte Pferd als verloren. Eine Head-to-Head-Wette ist ebenfalls verloren, wenn das gewettete Pferd hinter der Flagge das Ziel erreicht, während der Gegner vor der Flagge dieses erreicht. Sollten beide Pferde nicht ins Ziel kommen, außerhalb der offiziellen Platzierung das Rennen beenden oder disqualifiziert werden, erfolgt eine Rückzahlung.
        3. Totalisator-Wetten – Totowetten bzw. Rennvereinswetten werden von netX Betting Ltd. direkt an den Rennbahnbetreiber bzw. Veranstalter weitergeleitet. Es kommen daher die Allgemeinen Wettbestimmungen der Rennbahn oder des Verbandes zur Anwendung. Im Totalisator kann der Wetter bis zum Start des Rennens nicht wissen, welchen Gewinn er bei einem Sieg einstreicht, da es sich um gesammelte ("gepoolte") Wetteinsätze handelt und der Wetter hier auf eine variable Eventualquote setzt. Eventualquoten stehen in Abhängigkeit zum Wetteinsatz auf den Sieg eines Pferdes. Erst mit Start eines Rennens steht die Siegquote für einen Starter dann endgültig fest. Alle bis zum Start vom Anbieter eingeblendeten Eventualquoten sind somit eher als Hinweis auf eine mögliche Auszahlung zu sehen.Weitere Informationen zu den Allgemeinen Wettbestimmungen der Rennbahnen und Verbände finden sich in der Support Plattform, die über die Website erreichbar ist.
    2. Wetteinsatz
      1. Jeder Kunde bestimmt seine Wetteinsätze unter Beachtung der Mindest- und Höchsteinsätze selbst, wir behalten uns jedoch vor, in Einzelfällen die Limits der Einsätze für bestimmte Kunden zu beschränken.
      2. Der Mindesteinsatz pro Wette beträgt bei Buchmacherwetten 0,50 EUR. Mindesteinsätze bei Totalisator-Wetten können abweichen und ergeben sich aus den jeweiligen Wettbestimmungen. Siehe hierzu Ziffer R.1.4.3.
    3. Wertung
      1. Für die Wertung des Rennens und damit den Ausgang der Wette bilden immer die offiziellen Rennergebnisse der dem Rennen zugeordneten Totalisatoren die Grundlage.
      2. Die bei der Wette aufgenommene Nummer bedeutet den Namen des Pferdes. Läuft ein Pferd zweimal an einem Tag, gelten alle Wetten nur für den ersten Start, sofern das Rennen nicht vorgeschrieben ist. Werden bei der Wettabgabe Nummer und Pferdename angegeben, ist der Pferdename maßgebend.
      3. Wenn ein annulliertes Rennen am selben Tag noch einmal gelaufen wird, gilt die Wette für dieses Rennen. Wird ein Rennen auf einen anderen Renntag verlegt, sind alle Wetten für dieses Rennen offen; die Einsätze werden zurückbezahlt.
    4. Gewinne und Auszahlungen
      1. Allgemeines

        Die Auszahlung der gewonnenen Wetten erfolgt unter Berücksichtigung der Höchstauszahlung pro Wette und der Höchstauszahlung pro Rennen. Für die Entstehung des Gewinnanspruchs und für dessen Berechnung ist das offizielle Totalisator-Ergebnis maßgebend. Die Auszahlung der Wetten richtet sich nach dem Totalisator der entsprechenden Rennbahn. Grundsätzlich steht es dem Buchmacher frei, auch Wetten auf ausländische Veranstaltungen anzubieten, über die im Infodienst keine Renninformationen wie Starterfelder, Startzeiten oder Ergebnisse veröffentlicht werden. Er kann nach seinem Ermessen feste Wetten und Wettarten anbieten, die nach seinem Kenntnisstand auch am dortigen Rennbahntotalisator getätigt werden können. Wird eine Wettart wider Erwarten nicht veranstaltet, wird der Einsatz zurückgezahlt. In Großbritannien, Irland und den Vereinigten Arabischen Emiraten wird nach dem Starting Price System ausgezahlt, die Endkurse der englischen Buchmacher. Der Starting Price (SP) ist die offiziell von SIS (Satellite Information Services Ldt.) übermittelte Endquote. (siehe Ziffer R.4.2)

        In allen anderen Ländern übernimmt der Buchmacher die Quoten der Totalisatoren der austragenden Rennbahn und zahlt diese aus. Der Wetteinsatz wird nicht in die jeweiligen Totalisatoren weitergeleitet, sondern auch hier trägt der Buchmacher das Risiko.

        Sie schließen die Wette mit netX Betting Ldt. ab und mögliche Gewinne werden auch von dieser ausgezahlt.

        Die Auszahlung der Gewinne kann bis zum Erscheinen des offiziellen Renn berichts zurückgestellt werden.

        Wird eine der folgenden Wettarten am Totalisator nicht getroffen, zahlt der Buchmacher ungeachtet einer etwaigen Sonderregelung am Totalisator (z.B. beliebige Reihenfolge) für die richtig getroffene Wette unter Berücksichtigung der jeweiligen Höchstauszahlung pro Wette und der Höchstauszahlung pro Rennen die Ersatzquoten laut nachfolgenden Tabellen. Alle anderen Wetten sind bei uns verloren.

        Bei "Totem Rennen" (Rennen, bei dem zwei oder mehr Starter zeitgleich als Erste in das Ziel einlaufen) werden die Ersatzquoten entsprechend geteilt.

      2. Rennbahnkategorien
        Kategorie I
        Deutschland Baden-Baden, Köln, Hamburg-Horn, Hoppegarten, Düsseldorf, Berlin-Mariendorf, Gelsenkirchen, Hamburg-Bahrenfeld
        Frankreich alle PMU Bahnen in Frankreich (siehe auch Kategorie II)
        England alle Bahnen
        Irland alle Bahnen
        UAE alle Bahnen
        Hongkong alle Bahnen
        Südafrika alle Bahnen
        Australien alle Bahnen
        Schweden alle Bahnen
        Kategorie II
        Deutschland Bad Harzburg, Bremen, Dortmund (Gras), Hannover, Krefeld, Mülheim, München-Riem, Dinslaken, Pfarrkirchen
        Italien Mailand, Rom
        Japan alle Bahnen
        Macao alle Bahnen
        Mauritius alle Bahnen
        Neuseeland alle Bahnen
        Simbabwe alle Bahnen
        Singapur alle Bahnen
        USA alle Bahnen
        alle PMU-Bahnen außerhalb Frankreichs
        Kategorie III
        Deutschland Bad Doberan, Dortmund (Sand), Dresden, Halle, Hassloch, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, Neuss (Gras und Sand), Saarbrücken, Mönchengladbach, Straubing, Berlin-Karlshorst, München-Daglfing
        Belgien alle Bahnen
        Finnland alle Bahnen
        Italien Meran, Pisa, Neapel
        Niederlande alle Bahnen
        Norwegen alle Bahnen
        Österreich alle Bahnen
        Schweiz alle Bahnen
        Spanien alle Bahnen
        Kategorie IV
        Alle PMH-Bahnen
        Alle Länder und Rennbahnen, die nicht in den Kategorien I, II, III aufgeführt werden.
      3. Ersatzquoten

        Die Ersatzquoten gelten für einen Grundeinsatz von 10 EUR (also: 10).

        Ersatzquoten Kat. I Kat. II Kat. III Kat. IV
        Sieg 500 500 250 200
        Platz 500 500 250 200
        Zweier 15.000 10.000 5.000 2.500
        Dreier 75.000 50.000 25.000 5.000
        Zwilling 15.000 7.500 5.000 1.000
        Drilling 25.000 15.000 10.000 2.500
        Platzzwilling 2.500 1.000 500 250
        Vierer 100.000 75.000 50.000 25.000
      4. Höchstauszahlungen

        Ergänzend zu Ziffer G. 1 gilt folgendes: Sieg-Schiebewetten („V"- oder „Pick"-Wetten) des ATG-Angebots sind nachstehend gesondert ausgewiesen und werden zusätzlich ausgezahlt.

        Darüber hinaus gilt ein generelles Gewinnlimit pro Rennen. Dies ist der äußerste Geldbetrag, zu dem der Buchmacher sich je Rennen zu Verlust legt. Das Gewinnlimit pro Rennen beträgt 200.000 EUR. Übersteigt der Gewinn aller Kunden in einem Rennen diese Summe, behält netX Betting Ltd. sich das Recht vor, alle Gewinne aliquot zu kürzen. (Beispiel: Gewinnsumme 300.000 EUR. Gewinnlimit 200.000 EUR. Die Gewinnscheine werden um 33.3% gekürzt). Die vorstehende Regelung über eine Begrenzung der Auszahlung pro Rennen gilt nicht für die Auszahlung pro Wettschein bis zu 300 EUR. Derartige Auszahlungen werden in jedem Fall ungekürzt vorgenommen und haben keinen Einfluss auf die Errechnung der Auszahlung pro Rennen, bzw. der ggf. anteilig zu kürzenden Auszahlungsbeträge.

        Höchstauszahlungen in EUR Kat. I Kat. II Kat. III Kat. IV
        Sieg 25.000 5.000 2.500 1.000
        Platz 25.000 5.000 2.500 1.000
        Ita, Trita 25.000 5.000 2.500 1.000
        Zweier 15.000 10.000 5.000 2.500
        Dreier 15.000 10.000 5.000 2.500
        Zwilling 10.000 5.000 2.500 1.500
        Drilling 10.000 5.000 2.500 1.500
        Platzzwilling 5.000 2.500 1.000 500
        Vierer 25.000 20.000 15.000 10.000
        Pick-Wetten (USA) 30.000 25.000 20.000 15.000
        V-Wetten (ATG-Angebot) 500.000 300.000 200.000 100.000
      5. Regelung für Rennen in Großbritannien, Irland und Südafrika (nachfolgend "GB" bezeichnet)

        Die Auszahlung in "GB"-Rennen erfolgt nach den Buchmacher-Schluss-Kursen, die in Quoten für 10 EUR umgerechnet werden (SP), wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Bei "Totem Rennen" erfolgt entsprechende Teilung von Einsatz und Gewinn. Werden in einem Rennen keine SP's bekannt gegeben, werden sämtliche Einsätze auf alle Wettarten zurückgezahlt. In "GB" gibt es keine Stall-Wette.

        Quotenkürzung

        Wird in "GB"-Rennen ein Pferd am Start zurückgezogen (with-drawn), werden die Starting-Prices (SP's) entsprechend gekürzt, wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Die gekürzten Quoten kommen auch in allen aus den SP's errechneten Quoten zur Anwendung. Maßgeblich für die Höhe der Quotenkürzung ist die Anzeige im SIS-System. Gekürzt wird ausschließlich der Gewinnanteil und nicht der Einsatz.

        Die Auszahlung der Platz-Wetten richtet sich in "GB" nach Sieg-Schlusskursen (SP), und zwar werden gezahlt:

        Bei 4 bis 7 Pferden 1/4 der Odds (2 Plätze)
        Bei 8 und mehr Pferden 1/5 der Odds (3 Plätze)
        Bei 16 und mehr Pferden 1/5 der Odds (4 Plätze)

        Platzschiebewetten werden nicht angeboten und, sofern vom System verarbeitet, mit 10:10 bewertet (Rückzahler).

        Wenn in einem Rennen ein Auffavorit teilnimmt (Quote unter 20 für 10), gibt es besondere Platzquoten:

        Bei 4 bis 7 Pferden 1/7 der Odds (2 Plätze)
        Bei 8 und mehr Pferden 1/10 der Odds (3 Plätze)
        Bei 16 und mehr Pferden 1/10 der Odds (4 Plätze)

        Der 4. Platz ab 16 Pferden kommt in "GB" nur zur Auszahlung, wenn es sich um ein Handicap-Rennen handelt und für den 4. Platz im SIS-Textsystem ein Sieg-Schlusskurs bekanntgegeben wird. Alle Platzwetten über den 4. Platz hinaus sind verloren, auch wenn ein fünfter Sieg-Schlusskurs im SIS Textsystem bekanntgegeben wird. Bei "Totem Rennen" erfolgt entsprechende Teilung. Ist in einem Rennen die 1. oder 2. Platzquote höher als die Zweier-Wetten-Quote, kommt für die entsprechende Platzquote die Zweier-Wetten-Quote zur Auszahlung. Ist in einem Rennen die 3. Platzquote höher als die Dreier-Wetten-Quote, kommt für die 3. Platzquote die Dreier-Wetten-Quote zur Auszahlung.

        Zweier-Wetten für "GB"-Rennen (ab drei Startern)

        Bei den Zweier-Wetten kommen die Quoten der englischen Buchmacher (CSF) zur Auszahlung. Gibt es in einem Rennen keine CSF-Quote oder weniger als 3 Starter, werden alle Einsätze zurückgezahlt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist der Einsatz offen und wird zurückgezahlt. Kommt in einem Rennen nur 1 Pferd durch das Ziel, wird entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren (siehe SIS-Textsystem).

        Dreier-Wetten für "GB"-Rennen (ab sechs Startern)

        Die Berechnung der Dreier-Wetten erfolgt unter Zugrundelegung der SP's der englischen Buchmacher, die in deutsche Quoten für einen Einsatz von 10 EUR umgerechnet werden, wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Werden nur zwei SP's bekannt gegeben, kommt die entsprechende letzte Show-Quote (Eventual-Quote) zur Anrechnung. Die SP's für den 2. und 3. Platz werden nur bis zu folgenden Werten gerechnet, bei:
        5-6 Starter 150, 7-9 Starter 250, 10-12 Starter 350, mehr als 12 Starter 500.

        Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel.
        Dreier-Quote: SP1x(1:(((1:SP2):(0,1-1:SP1))x((1:SP3):(0,11-1:SP1-1:SP2)))).

        Laufen in einem Rennen weniger als 9 Pferde, ist die Dreier-Wetten-Quote auf das x-fache der Zweier-Wetten-Quote limitiert, wobei x die Anzahl der gelaufenen Pferde ist. Die hiernach berechnete Dreier-Wetten-Quote gilt für einen Einsatz von 10 EUR. Bei "Totem Rennen" werden für die verschiedenen Einläufe Dreier-Wetten mit den entsprechenden SP-Quoten errechnet. Starten in einem Rennen weniger als 4 Pferde (Irland 6 Starter), werden alle Dreier-Wetten des entsprechenden Rennens zurückgezahlt, sofern im englischen SIS-Textsystem keine Tricast-Quote (TC) veröffentlicht wird. Für die beim Buchmacher getätigten Dreier-Wetten für "GB" gelten die nach oben angegebener Formel errechneten Quoten, es sei denn, dass im SIS-System eine TC bekannt gegeben wird. In diesem Fall kommt für die Dreier-Wette die Tricast-Quote zur Auszahlung. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen. Kommen in einem Rennen weniger als 3 Pferde durch das Ziel, kommt die Zweier-Wetten-Quote zur Auszahlung. Kommt in einem Rennen nur 1 Pferd durch das Ziel, wird die Sieg-Wette ausgezahlt. Kommt in einem Rennen kein Pferd durch das Ziel, werden die Einsätze zurückgezahlt.

      6. Regelung für ausländische Provinzplätze

        Als Provinzplätze gelten Rennbahnen, über deren Veranstaltungen im deutschen Info-Dienst (DATEK) keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Für diese Rennplätze werden nur Wetten angenommen, die auch am dortigen Rennbahn-Totalisator getätigt werden können. Irrtümlich akzeptierte Wetten, die dem widersprechen, sind ungültig; der Einsatz wird zurückgezahlt.